s-exposé® und Widerrufsbelehrung

 

 

Mit dem s-exposé® sichern Sie den Nachweis auf die schlaue Art.

Die Rechtslage zum Fernabsatzvertrag bedroht die Provisionen. Denn: Nun fallen auch Dienstleistungsverträge unter das Fernabsatzgesetz. Damit muss bei Zustandekommen eines Vertrages über die Widerrufsmöglichkeiten belehrt und eine Vereinbarung über die Rechtsfolgen des Widerrufs geschlossen werden. Wird dies versäumt, können alle Maklerverträge widerrufen werden.

Dies kann durch die einfache technische Lösung secure-exposé, kurz s-exposé®, ausgehebelt werden. Mit dem s-exposé® werden mit nur einem Mausklick Offerten aus Performer CRM heraus als „s-expos鮓 versendet. Das macht das s-exposé® nicht nur nachweissicher. Indem hier zusätzlich noch Klauseln eingefügt werden, die der Interessent bestätigen muss, ist das juristische Problem hinfällig.

Die Klauseln enthalten den Hinweis auf das Widerrufsrecht und die Pflicht zum Wertersatz bei Widerruf. Erst nach Bestätigung dieser Klauseln bekommt der Kunde das Exposé.

 

Der Ablauf gestaltet sich dabei im Performer CRM 2014 R2 wie folgt:

Word- oder HTML-Offerte als S-Exposé erstellen

Zunächst wählen Sie wie gewohnt die Immobilien aus, die Sie dem Interessenten anbieten wollen und erstellen dann eine Word- oder HTML-Offerte.

Bei der Versandart der Offerte definieren Sie dann allerdings noch, dass Sie die Offerte explizit als S-Exposé versenden wollen

 

Zustellung der Offerte mittels „Einschreiben“

Haben Sie die Offerte explizit zum Versand als S-Exposé markiert, so wird nicht die ursprüngliche Offerten-E-Mail an den Interessenten geschickt, sondern eine automatisierte E-Mail (im Vorgang verknüpft), welche zudem die Widerrufsbelehrung und wenn gewünscht die AGB des Unternehmens enthält.

Die nachfolgende Abbildung zeigt, wie das Ergebnis beim Empfänger aussieht.

 

Der Text der Widerrufsbelehrung ist in die E-Mail integriert – somit erfolgt die Belehrung wie vorgeschrieben auf einem dauerhaften Datenträger. Der zusätzliche Hinweis auf die AGB ist nur enthalten, wenn Sie in den Grundeinstellungen/Firmendaten (aktuell keine Mandantisierung gegeben) des FLOWFACT-Systems die AGB als Datei hinterlegt haben und stellt einen rein informativen Nutzen dar. Möchten Sie diesen nicht in der Vorlage haben, dann hinterlegen Sie in den Firmendaten einfach keine AGB-Datei.

 

Öffnen des zugestellten „Einschreibens“

Wenn der Interessent nun auf den Link „Ja, ich stimme zu und möchte das Exposé öffnen“ klickt, dann öffnet sich für ihn eine Vorabansicht des ursprünglichen Offerten-Inhalts in welchem auch die Offerte als PDF angehangen ist. Parallel dazu wird nun die ursprüngliche Offerten-E-Mail gesendet, damit er diese auch für eine spätere Ansicht noch in seinem Posteingang hat.

 

Protokollierung der Zustimmung

Wenn der Kunde auf den Link „Ja, ich stimme zu und möchte das Exposé öffnen“ klickt, dann wird dieser Klick im FLOWFACT System protokolliert.

Hierzu wird im E-Mail-Header der ursprünglichen Offerten-E-Mail hinterlegt von welcher IP-Adresse aus, an welchem Datum und um welche Uhrzeit der Link angeklickt wurde. Die Information ist sehr technisch gehalten und wird im nicht bearbeitbaren E-Mail-Header festgehalten, um im Falle einer Rechtsprüfung deutlich zu machen, dass dieser Inhalt nicht vom Makler selbst erstellt werden konnte.

 

 

Fragen & Antworten zum s-exposé®

Sind die Funktion des s-exposé® und die Widerrufsbelehrung rechtssicher?

Die FLOWFACT AG unterstützt durch die Funktion des s-exposé® den Anwender dabei, den gesetzlichen Ansprüchen im Rahmen des Fernabsatzgesetzes gerecht zu werden. Da die Rechtsprechung nicht eindeutig ist und kurzfristigen Änderungen in den Anforderungen unterliegt übernimmt die FLOWFACT AG keinerlei Garantie für eine absolute Rechtssicherheit. Dies gilt für die Funktion des s-exposé® als solche wie auch für die darin enthaltenen Mustertexte und die Art der Protokollierung. Die FLOWFACT AG empfiehlt daher dem Anwender eigenständig eine Rechtsberatung hinzuzuziehen.

 

Reicht es aus, dass der Interessent zur Bestätigung nur auf einen Link klickt?

Um die Hürde für den Interessenten so gering wie möglich zu halten, hat sich die FLOWFACT AG zum aktuellen Zeitpunkt für die Lösung über einen einzelnen Klick entschieden. Müsste der Interessenten zunächst vier verschiedenen Checkboxen seine Zustimmung geben, wäre die Hürde für ihn so hoch gesetzt, dass er unter Umständen das Exposé gar nicht mehr öffnet. Auf dem schmalen Grad zwischen Rechtskonformität und Geschäftserfolg wird dadurch der Schwerpunkt auf die Interessen des Maklers gelegt.

 

Können die Texte innerhalb des s-exposé® angepasst werden?

Ja, dies ist möglich. An dieser Stelle werden E-Mail-Mustervorlagen zur Verfügung gestellt. Diese befinden sich im Ordner „Vorlagen.mus/aktivi/Einschreiben“ und können wie gewohnt auch manuell angepasst werden. Ebenso kann die HTML-Seite (Vorabansicht der Offerte) bei Bedarf angepasst und ebenso in diesem Ordner abgelegt werden. Hierzu sind allerdings HTML-Kenntnisse notwendig.

 

Kann der Kunde die Widerrufsbelehrung auch ablehnen?

Der Erhalt der Widerrufsbelehrung gilt so lange nicht als bestätigt/angenommen, so lange der Interessent nicht explizit auf den Link geklickt hat, dies in der ursprünglichen Offerten-E-Mail protokolliert wurde (siehe oben) und sie den Status auf „Einschreiben (gelesen)“ bzw. „Einschreiben (gesendet)“ gewechselt hat. Passiert dies nicht, so sollten Sie die 14-tägige Frist abwarten bis Sie weitere Vermarktungsaktivitäten im konkreten Fall unternehmen. Auf welchen Wegen der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann ist in der Widerrufsbelehrung selbst beschrieben.

 

Ist es möglich bei der automatisch erzeugten Vorab-E-Mail verschiedene Vorlagen auszuwählen oder noch einmal jeweils individuellen Text zu ergänzen?

Die Vorlage für die automatisch erzeugte Vorab-E-Mail befindet sich ebenfalls im Ordner „Vorlagen.mus/aktivi/Einschreiben“ – dort kann sie global angepasst werden. Eine Verwendung und Auswahl unterschiedlicher Vorlagen ist nicht vorgesehen. Ebenso wenig die jeweilige individuelle Ergänzung beim Versand des jeweiligen s-exposé®. Die Inhalte innerhalb der automatisch erzeugten Vorab-E-Mail sind von rechtlicher Relevanz und sollten daher nicht von jedem Mitarbeiter direkt zu individualisieren sein. Individuelle Inhalte und Ansprache gehören nach wie vor in die Offerte selbst. Die Vorab-E-Mail verhält sich selbst eher wie ein Briefumschlag in welchem die ursprüngliche Offerte zugestellt wird.

 

Können auch bei Verwendung des pdf-Angebotstools s-exposé®s verwendet werden?

Ja, auch im pdf-Angebotstool wird es die Möglichkeit geben eine erstellte Offerte vor dem Versand als s-exposé® zu definieren. Hierzu ist die Installation einer aktuellen Version des pdf-Angebotstools notwendig.