Aktuelle Gesetzgebung:Neue Rechtslage bei der Widerrufsbelehrung
Die bisher gesetzlich geforderte Angabe einer gegebenenfalls vorhandenen Faxnummer in der Widerrufsbelehrung und dem Musterwiderrufsformular entfällt. Somit sind in der Widerrufsbelehrung seit dem 28.5.2022 folgende Angaben aufzuführen:
- Name
- Anschrift
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
WICHTIG: Sie müssen den Platzhalter für die Telefaxnummer aus allen Beispielrechtstexten und Mustervorlagen – z.B. im Interaktiven Exposé streichen. NICHT VERGESSEN: Im Falle einer ungültigen Widerrufsbelehrung kann Ihnen bei Absage der Provisionsverlust drohen.