Am 25.05.2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Zur Vorbereitung auf die neue DSGVO bietet FLOWFACT Ihnen diverse Unterstützung an: Um für Sie gute Voraussetzungen zur Einhaltung der Verordnung zu schaffen, hat FLOWFACT einige Anpassungen der Produkte vorgenommen. Darüber hinaus finden weiterhin informative Webinare mit Rechtsanwalt Sven R. Johns, Experte im Immobilienrecht, statt.
Immobilienunternehmen sammeln an diversen Stellen Daten von Verkäufern, Vermietern, Käufern, Interessenten, Partnerfirmen usw. Diese Kundendaten werden verarbeitet und gespeichert. Deshalb unterliegen die Immobilienunternehmen den gesetzlichen Anforderungen, die das Datenschutzgesetz stellt. Hinzu kommen weitere Daten, die erfasst werden, z.B. von Mitarbeitern und Bewerbern.
Die DSGVO macht allen Unternehmen zunächst Aufwand und sorgt aktuell für eine sehr detaillierte Betrachtung aller Zusammenhänge und Prozesse – dennoch gibt es gute Gründe für den richtigen Umgang mit den anvertrauten persönlichen Daten aller Personen, Ihrer Interessenten und Kunden. Je besser Sie Wege finden für Ihr Unternehmen mit den Vorgaben umzugehen, desto besser wird das Kundenerlebnis sein und somit Ihr Erfolg als Dienstleister.
Das Team von Flowfact hofft sehr, dass wir Sie mit den bereitgestellten Informationen und Anpassungen an den Produkten bei einer effektiven Umsetzung Ihrer DSGVO-Strategie unterstützen.
Rechtsanwalt Sven R. Johns hat mehr als 20 Jahre Erfahrung in allen Rechts- und praktischen Fragen rund um die Immobilienwirtschaft. Diese Webinarserie behandelt aktuelle und spannende Themen rund um die Immobilie. Was Sie in der Praxis beachten müssen, erfahren Sie in dieser Webinarreihe. Die Teilnahme für Kunden ist kostenfrei:
In Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Sven R. Johns wurde ein Whitepaper mit den wichtigsten Informationen zum Thema erstellt. Zum Download
Aus den Webinaren und Ihren Fragen haben wir zusätzlich zum Whitepaper eine Frequently Asked Questions (FAQ)-Sammlung zusammengestellt. Auch hier erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten und meist gestellten Fragen.
Die Anpassungen für Ihre FLOWFACT Produkte werden Ihnen dabei helfen die Anforderungen der DSGVO umzusetzen. Folgende neuen Funktionen unterstützen Sie bei der Umsetzung:
Die Anpassungen für Ihr FLOWFACT Performer CRM sind ab sofort als kostenfreies AddIn “Einwilligung” verfügbar:
Die Anpassungen für Ihr FLOWFACT hAPPy sind ab sofort für Sie verfügbar und helfen Ihnen dabei, die Anforderungen der DSGVO umzusetzen. Diese Anpassungen beinhalten:
Personenbezogende Daten aus den Kontaktformularen im https-Standard (Verschlüsselung):
Zustimmung / Einwilligung abfragen:
Hinweis auf AGB / Datenschutz / Widerruf:
Wir haben für Sie Mustertexte erstellt. Diese können durch Ihre eigenen Texte zum Datenschutz ersetzt bzw. ergänzt werden. In den unten vorgestellten Mustertexten ist als Platzhalter ein Link zu Ihren Datenschutzhinweisen vorgesehen. Dies ist mit “IHR LINK” gekennzeichnet.
Das Feature “hAPPY LEADS” wird Ihnen ab sofort nicht mehr zur Verfügung stehen. Durch die Verschärfungen innerhalb der DSGVO ist ein Import von Privatanbieterdaten nicht länger realisierbar, da keine Einwilligung vorliegt.
Zur Umsetzung Ihrer DSGVO Maßnahmen können Sie Unterstützung vom FLOWFACT Consulting beauftragen, die die effiziente Bearbeitung von Suchen, Erweiterten Suchen, Datenlöschungen und mehr zeigen. Somit ist eine zielgerichtete Nutzung der bestehenden Funktionen sowie der erweiterten Tools möglich (siehe oben). Bitte beachten Sie, dass FLOWFACT keine Rechtsberatung durchführen darf. Die Umsetzung besteht aus Ihren konkreten Anforderungen, welche Sie vorab mit Ihrem Datenschutzbeauftragten abgestimmt haben und als Dienstleistung bei FLOWFACT beauftragen. Bei Interesse oder Fragen freuen wir uns auf Ihre Nachricht:
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Die MaklerWerft hat einen 4-Stufen-Plan entwickelt, welcher eine Datenbankreinigung, die laufende Datenlöschung, die Absicherung von Neukontakten und die Sicherung von Datenbeständen beinhaltet. Das “DSGVO-Trockendock” liefert Ihnen ein Konzept, welches – individuell auf Ihr Unternehmen – eine Einhaltung der DSGVO langfristig und automatisiert verankert.
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Die FLOWFACT GmbH hat die Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag (gemäß Art. 28 DSGVO) unter Ziff. XI der aktuellen AGB (www.flowfact.de/agb) schriftlich geregelt. Diese Vereinbarung wurde in mehreren Verfahren von der Rechtsberatung der FLOWFACT GmbH geprüft und freigegeben. Nach unserer Einschätzung ist der Auftragsverarbeitungsvertrag zulässig und somit Vertragsbestanteil zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter.
Nachfolgend erhalten Sie zu Ihrer Information ein Zitat unserer Rechtsberatung.
“Die DSGVO schreibt nicht vor, wie der Auftrag zur Datenverarbeitung zustande kommen muss, sondern gibt lediglich eine Form vor, die der Auftrag am Ende haben muss. Er muss “schriftlich” abgefasst sein, “was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann”. Diese Form dient Dokumentations-, Authentizitäts- und Beweiszwecken (Wolff/Brink/Spoerr, BeckOK DatenschutzR, DSGVO Art. 28 Rn. 103), sagt aber über die Form des Vertragsschlusses nichts aus.
Das Zustandekommen und somit auch die Änderungen von bestehenden Auftragsverarbeitungsverträgen richten sich deshalb nach dem mitgliedsstaatlichen Recht (vgl. Paal/Pauly/Martini, DSGVO Art. 28 Rn. 24). In Deutschland gilt hierfür also das allgemeine Zivil- bzw. Vertragsrecht des BGB. Für AGB gilt nach deutschem Recht, dass eine Änderung von AGB bei einer entsprechenden Klausel in den AGB dadurch vorgenommen werden kann, dass der Vertragspartner auf die beabsichtigte Änderung hingewiesen wird und diese zumutbar wahrnehmen kann, und den Hinweis und die Möglichkeit zum Widerspruch erhält (Palandt/Grüneberg, BGB, § 305 Rn. 47; Erman/Roloff, BGB § 305 Rn. 43).”